Häufige Fragen

zu Willkommensbesuchen

Wenn Sie einen Willkommensbesuch wünschen, nehmen Sie Kontakt zur KiwiBI-Koordinierungsstelle auf. Dafür haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten:

1. Antwortkarte per Post

Mit dem Anschreiben vom Oberbürgermeister haben Sie den KiwiBI-Flyer erhalten. In diesem lag eine Antwortkarte bei. Die Antwortkarte können Sie ausfüllen und Terminwünsche für einen Willkommensbesuch angeben. Die Antwortkarte schicken Sie dann an die KiwiBi-Koordinierungsstelle. Sobald diese eingegangen ist, wird sich das KiwiBi-Team bei Ihnen melden und einen Termin mit einer Willkommensbotin vereinbaren.

2. Anruf

Sie haben auch die Möglichkeit, die KiwiBI-Koordinierungsstelle direkt anzurufen, um einen Willkommensbesuch zu vereinbaren. Dafür steht Ihnen das KiwiBI-Team Mo.-Do. zwischen 8.00 – 17.00 Uhr und Fr. zwischen 8.00 – 13.30 Uhr persönlich am Telefon zur Verfügung. Außerhalb der Bürozeiten können Sie den Anrufbeantworter nutzen. Sie werden dann zeitnah zurückgerufen.

3. Per Mail

Sie können Termine für den Willkommensbesuch direkt über das Terminformular vereinbaren. Nach Eingang der Mail wird sich zeitnah das KiwiBi-Team mit Ihnen in Verbindung setzen und alles weitere abstimmen.

Wie vereinbare ich einen Willkommensbesuch?

Wenn Sie einen Willkommensbesuch wünschen, nehmen Sie Kontakt zur KiwiBI-Koordinierungsstelle auf. Dafür haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten:

1. Antwortkarte per Post

Mit dem Anschreiben vom Oberbürgermeister haben Sie den KiwiBI-Flyer erhalten. In diesem lag eine Antwortkarte bei. Die Antwortkarte können Sie ausfüllen und Terminwünsche für einen Willkommensbesuch angeben. Die Antwortkarte schicken Sie dann an die KiwiBi-Koordinierungsstelle. Sobald diese eingegangen ist, wird sich das KiwiBi-Team bei Ihnen melden und einen Termin mit einer Willkommensbotin vereinbaren.

2. Anruf

Sie haben auch die Möglichkeit, die KiwiBI-Koordinierungsstelle direkt anzurufen, um einen Willkommensbesuch zu vereinbaren. Dafür steht Ihnen das KiwiBI-Team Mo.-Do. zwischen 8.00 – 17.00 Uhr und Fr. zwischen 8.00 – 13.30 Uhr persönlich am Telefon zur Verfügung. Außerhalb der Bürozeiten können Sie den Anrufbeantworter nutzen. Sie werden dann zeitnah zurückgerufen.

3. Per Mail

Sie können Termine für den Willkommensbesuch direkt über das Terminformular vereinbaren. Nach Eingang der Mail wird sich zeitnah das KiwiBi-Team mit Ihnen in Verbindung setzen und alles weitere abstimmen.

Der Willkommensbesuch wird von einer erfahrenen Frau durchgeführt, der Willkommensbotin. Sie ist freiwillig aktiv und wurde von uns auf ihre Aufgabe vorbereitet. Nach Möglichkeit kommt Ihre Willkommensbotin aus ihrem Stadtteil. Die Willkommensbotin kann sich ausweisen.

Wer kommt zu mir?

Der Willkommensbesuch wird von einer erfahrenen Frau durchgeführt, der Willkommensbotin. Sie ist freiwillig aktiv und wurde von uns auf ihre Aufgabe vorbereitet. Nach Möglichkeit kommt Ihre Willkommensbotin aus ihrem Stadtteil. Die Willkommensbotin kann sich ausweisen.

Wenn Sie einen Willkommensbesuch wünschen, werden wir den Kontakt zu einer Willkommensbotin herstellen. Sie können uns für den Willkommensbesuch 2 – 3 Termine mit Uhrzeit nennen. Wir werden dann einen Termin mit der Willkommensbotin absprechen, Sie darüber informieren und Ihnen auch den Namen der Willkommensbotin mitteilen.

Wie erreiche ich die Willkommensbotin?

Wenn Sie einen Willkommensbesuch wünschen, werden wir den Kontakt zu einer Willkommensbotin herstellen. Sie können uns für den Willkommensbesuch 2 – 3 Termine mit Uhrzeit nennen. Wir werden dann einen Termin mit der Willkommensbotin absprechen, Sie darüber informieren und Ihnen auch den Namen der Willkommensbotin mitteilen.

Die Dauer des Besuches wird von uns nicht festgelegt. Länger als 1 ½ Stunden sollte er jedoch nicht dauern. Die Willkommensbotin bringt ausreichend Zeit für Sie mit, um in Ruhe alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu informieren.

Wie lange dauert der Besuch?

Die Dauer des Besuches wird von uns nicht festgelegt. Länger als 1 ½ Stunden sollte er jedoch nicht dauern. Die Willkommensbotin bringt ausreichend Zeit für Sie mit, um in Ruhe alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu informieren.

Ja, natürlich kann gerne noch eine weitere Vertrauensperson aus ihrem familiären Umfeld am Willkommensbesuch teilnehmen.

Darf jemand aus dem nahen Familienumfeld am Willkommensbesuch teilnehmen?

Ja, natürlich kann gerne noch eine weitere Vertrauensperson aus ihrem familiären Umfeld am Willkommensbesuch teilnehmen.

Nein, das brauchen Sie nicht. Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, bitten wir Sie lediglich, Zuhause zu sein. Bei Verhinderung bitten wir Sie, sich bei uns zu melden (Tel. 0521 9216-444).

Muss ich mich auf den Besuch vorbereiten?

Nein, das brauchen Sie nicht. Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, bitten wir Sie lediglich, Zuhause zu sein. Bei Verhinderung bitten wir Sie, sich bei uns zu melden (Tel. 0521 9216-444).

Sie kommen in ein lockeres Gespräch. Sie müssen keine Fragen beantworten.

Im Nachhinein bekommen Sie eine E-Mail mit dem link zu einer Onlinebefragung. Durch Ihre Anregungen und Anmerkungen können wir unser Konzept ständig verbessern und der Stadt Bielefeld Rückmeldungen geben, was Eltern sich von einem "Familienfreundlichen Bielefeld" wünschen. 

Werden mir Fragen gestellt?

Sie kommen in ein lockeres Gespräch. Sie müssen keine Fragen beantworten.

Im Nachhinein bekommen Sie eine E-Mail mit dem link zu einer Onlinebefragung. Durch Ihre Anregungen und Anmerkungen können wir unser Konzept ständig verbessern und der Stadt Bielefeld Rückmeldungen geben, was Eltern sich von einem "Familienfreundlichen Bielefeld" wünschen. 

Mit dem Willkommensbesuch möchten wir Sie und ihr Neugeborenes in unserer Stadt ganz herzlich begrüßen. Sie erhalten von der Willkommensbotin ein Bärchen-Schnuffeltuch als Geschenk, einen kostenfreien Gutschein für einen Erste-Hilfe am Kind Kurs,  eine KiwiBI-Stofftasche, viele Informationen über die Zeit bis zum 1. Lebensjahr ihres Kindes und außerdem interessante Tipps zum Familienleben, speziell in ihrem Stadtteil. Die Informationen reichen von Babysitting, Familienurlaub, über Kinderbetreuung, Kinderflohmärkte bis hin zum Babyschwimmen. Fragen Sie nach.

Was habe ich von dem Willkommensbesuch?

Mit dem Willkommensbesuch möchten wir Sie und ihr Neugeborenes in unserer Stadt ganz herzlich begrüßen. Sie erhalten von der Willkommensbotin ein Bärchen-Schnuffeltuch als Geschenk, einen kostenfreien Gutschein für einen Erste-Hilfe am Kind Kurs,  eine KiwiBI-Stofftasche, viele Informationen über die Zeit bis zum 1. Lebensjahr ihres Kindes und außerdem interessante Tipps zum Familienleben, speziell in ihrem Stadtteil. Die Informationen reichen von Babysitting, Familienurlaub, über Kinderbetreuung, Kinderflohmärkte bis hin zum Babyschwimmen. Fragen Sie nach.

Nein, der Willkommensbesuch ist keine Kontrolle. Er ist gesetzlich verankert im Rahmen des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und wird über die örtlichen Jugendämter in Auftrag gegeben. Es ist ein Angebot zu mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit.

§2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung

(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.

(2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.

Ist der Besuch der Willkommensbotin eine Kontrolle im Auftrag der Stadt Bielefeld?

Nein, der Willkommensbesuch ist keine Kontrolle. Er ist gesetzlich verankert im Rahmen des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und wird über die örtlichen Jugendämter in Auftrag gegeben. Es ist ein Angebot zu mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit.

§2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung

(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.

(2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.